Gutachten über ein zukünftiges Gerät
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Michael Rutschky testete das Softbook  

Und auch in dies Assoziationsfeld verstrickt sich das Softbook, das dem Gutachter vorlag. Wenn ich richtig verstanden habe, ist das Softbook insofern ein richtiges Buch, als es zum Lesen da ist. Zwar kann man Unterstreichungen vornehmen, Exzerpte markieren, man kann Blätter für persönliche Notizen einlegen, und man kann all diese Eingriffe in das Buch extra versammeln - doch sind dies Formen der Lektüre, nicht des Schreibens. (Auch wenn im Fall des Gerätes, das dem Gutachter vorlag, die Lektüremöglichkeiten bescheiden ausfielen: U. a. News Headlines für Freitag, den 3. September 1999, dazu div. Zeitungsartikel; PR-Material über Star Wars; Hundesteuersatzung der Stadt Oldenburg; Informationen für Banken und Sparkassen; sowie eine Gebrauchsanweisung: Learning to Use Your Softbook: Hinweise, wie man eigene Softbooks produzieren kann - wofür man aber mehr als ein Softbook braucht. Und schließlich, als pièce de résistance Jack London, The Sea Wolf, with the Compliments of SoftBook. Die Hauptsache - der Aufbau einer eigenen Bibliothek, das Stöbern in der Buchhandlung - bleibt Teilhabern in den USA und Kanada vorbehalten, die sich in das dortige Telefonnetz einschalten sollen. Eine romantische Situation: den Gutachter definiert seine unüberbrückbare Entfernung von Kanada und den USA.)